Auf der Pachtstrecke der FGPD e.V. dürfen nur Vereinsmitglieder der uns angeschlossensen Vereine angeln. Diese müssen vorher bei Ihrem Verein einen Jahresschein erworben haben. Der Jahresschein gilt immer für das aktuelle Kalenderjahr in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein. Gastanglerkarten werden nicht vergeben.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten folgende zusätzliche Regelungen:
Der Fischfang darf mit höchstens 2 Angeln (jeweils nur ein Haken) ausgeübt werden.
Mitnahmemenge / Tag: 4 kg Weißfisch
3 Stück Salmoniden (Forelle, Äsche, Saibling), mind. 30 cm
2 Stück Aale
2 Stück Schleien
5 Stück Barsche
1 Stück Großfisch (Hecht, Zander oder Karpfen)
Das Mitnehmen lebender Fische, auch zu Besatzmaßnahmen oder Köderzwecken ist verboten!
Desweiteren ist zu beachten:
Artenschonzeiten, Mindestmaße, Artenschutz, insbesondere in Verbindung mit der „Roten Liste“ sowie das Fischereiverbot mit nicht zugelassenen Ködern (z.B. gefärbte Maden oder Pinkis, lebende Köderfische usw.). Zuwiderhandlungen werden angezeigt und gesetzlich verfolgt. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Bei besonderen Vorkommnissen oder Nachfragen ist der jeweilige Vorstand des scheinausstellenden Mitgliedvereins zu informieren!
Die FGPD e.V. behält sich das Recht jederzeitiger Änderung vor.
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